Chronik des Verbandes

Der Wasserverband Knoblauchsland wurde am 17.Mai 1960 gegründet. Die damals bestehende Bewässerungsproblematik wurde durch die Entnahme von Grundwasser vor Ort gelöst. Die überwiegend leichten Sandböden und die unter dem Durchschnitt liegenden Niederschläge mit oftmaligen Trockenzeiten verlangten zwingend nach einer ausreichenden Beregnung. Der Verbraucher verlangt schließlich höchste Qualität und Frische unseres Gemüses.

ehemalige Beregnungsanlage mit Speicherbecken

Beregnung von 1960 bis 2005:

Mit Gründung des Verbandes wurden ab 1960 ca. 360 ha Beregnungsfläche versorgt. Die erste Erweiterung der Beregnungsfläche fand 1974 mit dem 2. Bauabschnitt statt. Hier konnten nun 560 ha versorgt werden. Bis 2004 wurde das Beregnungswasser über 49 Einzelanlagen beschafft und auf den Feldern verteilt. Die Gesamtberegnungsfläche wurde von 24 Kleinanlagen (bis 8 ha Beregnungsfläche) und 25 Speicherbeckenanlagen versorgt. Die Tiefe der 58 Brunnen lag im Durchschnitt bei 60m, bei 8 Brunnen bis 120m. Das unterirdisch verlegte Versorgungsnetz betrug 75 km. Die Beregnungsgrundstücke waren mit ca. 930 Hydranten und Wasserzählern ausgestattet.

Durch die stetig weiter strukturierte Gemüseanbaufläche änderte sich die Wasserbeschaffung durch den Verband von 1960 mit ca. 300.000m³ auf ca. 2,2 Mio. m³ im momentanen Jahresmittel.

aktuelle Beregnungsanlage mit Speicherbecken

Beregnung ab 2005:

Mit Fertigstellung des Projektes “Beileitung von Beregnungswasser aus dem Regnitztal” im Frühjahr 2005, steht dem Wasserverband eine umweltfreundliche, ressourcenschonende und leistungsfähige Brunnenfassung mit modernen Druckpumpwerken zur Verfügung. Diese versorgt 900 ha Anbaufläche mit Beregnungswasser. Die Entnahme von Grundwasser vor Ort wurde eingestellt. Mit dieser Investition von 16,3 Mio. EUR, welche zu 50% gefördert wurde, trägt der Verband dazu bei das Grundwasser im Knoblauchsland nachhaltig zu schützen. So kann auch in Zukunft regionales Gemüse umweltschonend angebaut werden.

 

 

 

Körperschaft des öffentlichen Rechts